DSGVO: Ab jetzt nur noch ein paar Wochen, bis auch Sie bestraft werden?!
Eine gewagte aber realistische These. Der Damm ist gebrochen und die ersten Unternehmen wurden mit einem Bußgeld belegt und manchmal reicht eine Unachtsamkeit. Können Sie eine der folgenden Fragen mit nein beantworten, wird es ernst.
Es reicht hier bereits aus, das ein Wettbewerber Sie anschwärzt. In einem Fall kostete es bereits 5.000 €, weil man mit seinem Lieferanten für Postdienste keinen Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen bekommen hat. In einem anderen Fall wurde Google just in dieser Woche zu 50 M € Bußgeld verdonnert, da nicht transparent aufgeklärt wird, wie man Daten von Usern verarbeitet und nutzt.
Wir reden von 50.000.0000 € !!!
Man sollte sich daher überlegen, wie ernst man das Thema jetzt nimmt – es trifft gross und klein – und das nach aktueller Einschätzung bereits innerhalb der nächsten 6 Monate, wenn man nicht aufpasst.
Hier nur eine kleine Chronologie der Fristen:
25. Mai 2018
DSGVO tritt vollständig in Kraft
31.Dezember 2018
Schonfristen laufen aus
31.Dezember 2018
ab 1. Januar 2019
Strafen werden verhängt
Wer jetzt noch Russisch Roulette spielt, der handelt grob fahrlässig für sein Unternehmen. In unserem Video beschreibt Maik, wie kritisch es für Unternehmen und Lieferanten wird, wenn man nicht umgehend handelt und das Thema mit den Auftragsverarbeitungsverträgen nicht richtig umsetzt.
Wer sich jetzt denkt „Ich sollte endlich etwas tun“ oder sich fragt, ob er die DSGVO richtig und vollständig umsetzt, der findet Hilfe und Unterstützung bei uns, der smart DSGVO.
Einfach mit uns Kontakt aufnehmen und sich unverbindlich beraten lassen. Das ist besser als 5.000 € oder sogar 50.000.000 € wegen fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln zu zahlen.