Was hast Du in den letzten 2 Monaten für den Datenschutz getan?

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Nun sind bereits zwei Monate seit der Einführung der DSGVO vergangen. Was hast Du in den letzten 2 Monaten für den Datenschutz getan?

Nichts, Wenig oder nur das Nötigste? Dann ließ jetzt weiter:

Wusstest Du, dass neben Abmahnanwälten bereits die Behörden aktiv geworden sind?

Sie versenden derzeit Fragebögen und erkundigen sich nach dem Stand der Umsetzung im Unternehmen.

Und Du hast nur 4 Wochen Zeit diese zu beantworten!

Unternehmen, die die DSGVO noch nicht oder nur unzureichend umgesetzt haben, werden mit einem Bußgeld bestraft werden.

Wichtig! Bei der DSGVO gilt die Beweislastumkehr

Das bedeutet, dass nicht Dir die Behörde einen Fehler nachweisen muss, sondern DU als Unternehmer musst der Behörde nachweisen, dass Du alles richtig gemacht hast.

Kannst Du z.B. der Behörde nicht nachweisen, dass Deine Mitarbeiter eine Datenschutz-Schulung gemacht haben, führt das zu einem Bußgeld.

 In diesem Video nenne ich einige Beispiele, welche Dinge bereits zu Abmahnungen geführt haben aber auch 4 GANZ WICHTIGE Vorteile von denen Dein Unternehmen profitiert, wenn es die DSGVO umsetzt hat.

 Außerdem biete ich Dir ein kostenloses Datenschutz-Strategiegespräch an, in dem ich Dir Schritt-für-Schritt sage, was Du in Deinem Unternehmen jetzt tun musst, um das DSGVO-Thema endlich abzuschließen und Du keine Kosten durch Anwälte oder Behörden fürchten musst.