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Und nun ist es soweit – die Bußgelder rollen.
Wie man sie aufhält – das verraten wir in diesem Beitrag.

Es wird ernst – die DSGVO Strafen kommen! FAZ als auch Reuters haben dies einheitlich aus internen Quellen der Datenschutzbehörden berichtet. Nachdem die erste Welle der Belastung der Datenschutzbehörden vorbei ist, wird es jetzt ernst.

Wer bisher sich dem Thema Datenschutz glaubte entziehen zu können, der wird in Kürze eines besseren belehrt werden. Es wird ernst nach den Datenschutzbehörden und die Schonfrist ist vorbei. Sowieso sind in einigen Bundesländern die Schonfristen zur Meldung der Datenschutzbeauftragten bereits abgelaufen (Bayern, 31.08.2018) bzw. laufen in einigen Bundesländern in Kürze aus (z.B: NRW zum 31.12.2018).

Ab dem Moment ist ein einfacher Abgleich der Daten des Handelsregisters mit den gemeldeten Datenschutzbeauftragten möglich und schon kann eine Serienbrieffunktion Millionen € von Bußgeldern einbringen. Allein in Deutschland haben wir ca. 3.5 Millionen gemeldete Unternehmen, von denen allein 360.000 über 10 Mitarbeiter haben. Wenn von 360.000 Unternehmen nur 10% eine Pflichtverletzung der Meldung des Datenschutzbauftragten unterliegen, reden wir bei 10.000 € Strafe von satten 360.000.000  (360 Millionen) € Bußgeldern, die eingenommen werden können. Da die Regeln der Bußgeldberechnung aber bei bis zu 4% des weltweiten Jahresumsatzes liegen, sind hier astronomische Summen denkbar.

Wir erleben es leider immer noch am Fließband, das die DSGVO noch nicht einmal im Ansatz flächendeckend angegangen wird. Wir sehen eine Quote von 90%, die das Thema aussitzen möchten.

Die Studie DSGVO Adoption in KMU der Technischen Universität Darmstadt kommt zu einer erschreckenden Erkenntnis-Liste:

  • Der aktuelle Stand der Umsetzung von Datenschutzmaßnahmen und die Konformität mit der DSGVO wird sehr negativ eingestuft.
  • Deutschland wird trotzdem als Vorreiter in Sachen Datenschutz und DSGVO-Konformität eingeschätzt.
  • Top Ergebnisse der nicht DSGVO konformen Themen:
    • Bestimmung eines internen Datenschutzbeauftragten – erneut geprüft und weiterhin beim IT-Verantwortlichen
    • Datensicherungskonzept bzw. Prozess der Datenvorhaltung ist noch nicht erfolgt oder keine Änderung geplant.
    • Ein IT-Sicherheitskonzept besteht (noch) nicht und ist nicht geplant.
    • Auftragsverarbeitung, d.h. Erhebung. Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten ist nicht geregelt.

Diese Erkenntnisse sind erschreckend, da Sie statistisch mehr als 30-50% der Unternehmen in Deutschland betreffen.

Wir möchten daher daran appellieren, das Thema nicht weiter aus zu sitzen. Das wird am Ende des Tages ein böses Erwachen geben.

Workshop: Praktischer Datenschutz in der Digitalisierung

Mit der neuen DSGVO und den ständig ansteigenden Gefahren eines Datenschutzvorfalls riskieren Unternehmen nicht selten Ihre Existenz. Ist das Kind erst in den Brunnen gefallen, wirdes teuer und aufwendig. Der Vortrag zeigt anschaulich, wie und wo überall Datenschutzprobleme entstehen können und wie man sich dagegen wappnet. Es zeigt häufige Fehler auf, die in der Praxis immer wieder gemacht werden, wie man diese erkennt und dauerhaft vermeidet.

Mit dem vermittelten Wissen ist es ein Leichtes den Datenschutz im praktischen Einsatz sicher zu stellen.

Maik Becker ist Datenschutzbeauftragter und Geschäftsführer der smart DSGVO GmbH. Er berät Kunden bei der korrekten Umsetzung der DSGVO, schult mit seinen Services und Digitalprodukten Mitarbeiter im praktischen Datenschutz und hilft Unternehmen dabei Datenschutzvorfälle gar nicht erst entstehen zu lassen.


  Dienstag, 06.11.2018
  11:30 bis 12:00 Uhr
  Wasserturm Heiliger Weg 60, 44135 Dortmund | Karte