Ich hatte heute ein sehr interessantes Gespräch mit einem Geschäftskunden. Er setzte mich davon in Kenntnis, dass sein Steuerberater für ihn den Datenschutz löst. Hierbei kamen in mir gleich eine Reihe von Fragen auf. Ist es zulässig, das mein Steuerberater für mich den Datenschutz umsetzt? Hat der Steuerberater keinen Interessenkonflikt? Kann mein Steuerberater den Datenschutzbeauftragten stellen?

Ich möchte die Punkte Frage für Frage beantworten und sich jedem sein eigenes Urteil bilden.

Ist es zulässig, das mein Steuerberater für mich den Datenschutz umsetzt?

Hier konnte ich mich von meinem Steuerberater aufklären lassen. Steuerberater unterliegen einer speziellen Regelung, die Ihnen unter dem Steuerrecht eine weisungsfreie, dem Gesetz zugewandte Handlungsorientierung vorsieht. Es ist ihnen nicht gestattet gewerblich tätig zu sein, was bei einer Datenschutzberatung der Fall ist. Insofern kann ein Steuerberater juristisch betrachtet nur dann im Datenschutz beraten, wenn dies in Form einer eigenen Gesellschaft oder einem separaten Gewerbe erfolgt.

Hat der Steuerberater einen Interessenkonflikt?

In vielen Situationen verfügen Steuerberatungen über separate Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, um gewerbliche Leistungen anbieten zu können. Hier gilt auch die Regel, das Wirtschaftsprüfer nur Unternehmen prüfen, für die sie nicht selbst in der operativen Steuerberatung tätig sind.  Hier sehen wir den Sachverhalt auch beim Datenschutz. Der Steuerberater landet in einem Interessenkonflikt, wenn er neben der operativen Steuerberatung den Datenschutz über eine von ihm kontrollierte Gesellschaft erbringt. Er wird Prozesse beraten und zur Umsetzung vorschreiben, die mögliche Konflikte mit seiner Steuerberatung und dem Zusammenspiel mit dem Unternehmen vermeiden. Damit greift er aus einer Abhängigkeit in die Prozesse ein und riskiert für seine Mandanten ein Bussgeld analog der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten in einem Unternehmen, der gleichzeitig Geschäftsführer oder Führungskraft ist.

Kann mein Steuerberater den Datenschutzbeauftragten stellen?

Diesen Sachverhalt würden wir klar verneinen. Der bei einem durch den Steuerberater kontrollierten Unternehmen tätige Datenschutzbeauftragte müsste gegen seinen Arbeitgeber bzw. verbundene Unternehmen datenschutzrechtlich agieren. Das wird er nicht machen, wenn sein Arbeitgeber betroffen ist. Es ist daher dringend anzuraten diesen Sachverhalt zu vermeiden, um Bussgelder auf Unternehmens- und Privatseite der Geschäftsführer zu vermeiden.

Fazit

Der Steuerberater aus Sicht der Steuerberatung darf keine Datenschutzberatungsleistungen erbringen. Dies kann nur über eine extra Gesellschaft oder Gewerbe erfolgen. Wenn der Steuerberater in dieser Gesellschaft des Weiteren Weisungsgeber und Gesellschafter ist, tritt nach unserer Meinung ein Interessenkonflikt auf. Aus Sicht des Unternehmens ist dies eine fahrlässige Handlung und führt bei Datenschutzverletzungen zu einem Bussgeld für Unternehmen und Geschäftsführer. Mit der Bestellung des Datenschutzbeauftragten, gestellt durch eine vom Steuerberater kontrollierte Gesellschaft, ist dies unserer Ansicht nach gegeben. Ähnlich stellt sich dieser Sachverhalt übrigens dar, wenn der IT Dienstleister, der die IT des Unternehmens betreibt, den Datenschutz berät und den Datenschutzbeauftragten stellt. Auch in diesem Fall tritt ein Interessenkonflikt auf und sollte unbedingt vermieden werden.